Medikamentenzuzahlung: So deckeln Sie Ihre Kosten

    Krankheit ist teuer, wenn man Kassenpatient*in ist, denn die Zuzahlungen von 5 bis 10 Euro zu Medikamenten, im Krankenhaus, in der Reha oder zur Physiotherapie addieren sich schnell und schmerzhaft.


    Um die finanzielle Belastung nicht zu einer Überlastung werden zu lassen, gibt es die „individuelle Belastungsgrenze“. Wer sie überschreitet, kann viel Geld einsparen. Die Freibeträge ändern sich jährlich, man sollte seine Belastungsgrenze also nicht nur kennen, sondern auch regelmäßig überprüfen.
    Sie wird so berechnet: 2 Prozent des Familieneinkommens abzüglich der Freibeträge für jedes Familienmitglied. Für chronisch Kranke liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent des Familieneinkommens.
    Es gilt also, die Zuzahlungsbelege akribisch zu sammeln und aufzuaddieren. Sobald die Grenze überschritten wurde, können Sie und Ihre Familie sich für das Restjahr von allen Zuzahlungen befreien lassen. Und: Das Ganze gilt auch rückwirkend für vier Jahre. Den diesbezüglichen Antrag erhält man von seiner Krankenkasse.

    Achtung: Zuzahlungen für Zahnersatz, Brille und orthopädische Schuhe fallen nicht unter diese Regelung. Diese Kosten kann man aber eventuell von der Steuer absetzen.

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