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Ein BGH-Hinweisbeschluss stärkt VW-Kunden den Rücken: Neuwagen ist Pflicht!
Der Bundesgerichtshof hat in einem Hinweisbeschluss verlautbart, die illegale Abschalteinrichtung in Millionen von VW-Dieselmotoren werde voraussichtlich als Sachmangel eingestuft. Danach habe der Käufer Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz.
Viele Gerichte hatten zuvor bei der Entscheidung, wie eine angemessene »Nacherfüllung« auszusehen hat, den Klägern aus formalen Gründen Schwierigkeiten gemacht.
Bisher galt, dass Händler keine neuen, mangelfreien Autos aus der aktuellen Fahrzeugserie liefern müssen, denn die neuen Modelle seien mit den alten nicht vergleichbar. Dieses Verdikt der Oberlandesgerichte wurde jetzt von den Bundesrichtern als zu formalistisch bemängelt. »Bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, dürfte vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein«, befanden die Richter. Die Lieferung einer identischen Sache sei nicht erforderlich.
Nach dem Hinweisbeschluss des BGH kann sich ein Händler jetzt nicht mehr darauf ausruhen, dass das beanstandete Fahrzeug nicht mehr gebaut wird. In diesem Fall muss der Verkäufer nun ein Fahrzeug aus der neuen Modellreihe liefern. Die Gerichte aller Instanzen dürften ihre Urteile jetzt an die Einschätzung des BGH anpassen.
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