Finanzen und Versicherungen – das sind die wichtigsten neuen Regelungen im Jahr 2019

    Finanzen, Versicherungen, Steuern und Gesetze: Bares Geld spart, wer hier aktuell und umfassend auf dem Stand der Dinge bleibt. Wir informieren Sie über wichtige Trends und News, damit Sie finanziell immer eine Nasenlänge voraus sind.


    Finanzen und Versicherungen

    Finanzen und Versicherungen

    Was ändert sich im nächsten Jahr, wo können Sie Einsparungen erwarten, wo gibt es mehr Geld? Das erfahren Sie in im Folgenden.

    Höherer Mindestlohn für Arbeitnehmer

    Ab Januar 2019 können sich Arbeitnehmer über einen höheren gesetzlichen Mindestlohn freuen: Zum 1. Januar steigt er um 42 Cent und 2020 um weitere 16 Cent.

    Rückkehrrecht in den Vollzeitjob durch die neue »Brückenteilzeit«

    Wer ab Januar 2019 seine Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit verkürzen will, hat Anspruch auf die problemlose Rückkehr in eine Vollzeitstelle. ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten erhalten so Anspruch auf eine befristete Teilzeit-Phase.

    Arbeitslosenversicherung: Beiträge sinken

    Eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung wurde im September beschlossen. Der Steuersatz sinkt dauerhaft auf 2,6 Prozent und soll bis 2022 auf 2,5 Prozent gesenkt werden.

    Mini- und Midijobs: Gleitzone wird ausgeweitet

    Die Gleitzone für Mini- und Midijobs wird ausgeweitet. Midijobber dürfen künftig zwischen 450 und 1300 Euro verdienen (bisherige Obergrenze war 850 €); die beitragsfreie Zeit auch für den Arbeitgeber wird bei MIinijobs auf zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage angehoben.

    Hartz IV: Regelsatz steigt

    Der Hartz-IV-Regelsatz steigt im nächsten Jahr um etwa 1,9 Prozent auf 424 Euro. Partner in Bedarfsgemeinschaften erhalten künftig monatlich 382 Euro und Kinder (je nach Alter) zwischen 245 Euro und 322 Euro monatlich.


    Altersvorsorge

    Das Rentenpaket bringt Änderungen

    Die Kernthemen des neuen Rentenpaketes im Überblick:

    • Die »doppelte Haltelinie« soll durch eine Änderung der Rentenformel das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent halten.
    • Die sogenannten Zurechnungszeiten der Erwerbsminderungsrente werden weiter ausgedehnt. Neue Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden ab 2019 so berechnet, als habe der Antragsteller bis zum eigentlichen Renteneintrittsalter gearbeitet.
    • Mütterrente: Alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, bekommen ab 2019 zusätzliche Rentenansprüche – einen halben Prozentpunkt.
    • Geringfügig Beschäftigte: Der Übergangsbereich zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird ausgeweitet und Minijobber dürfen künftig mehr verdienen.

    Die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung bleiben bei den derzeitigen 18,6 Prozent. Die geplante Entlastung geht in die Finanzierung des Rentenpakets.


    Krankenversicherung u. Pflegeversicherung

    Krankenversicherungsbeiträge sinken

    Die Beiträge zur Krankenversicherung werden ab 1. Januar 2019 sinken. Die Zusatzbeiträge werden wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen bzw. aus der Rentenkasse bezahlt werden. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent soll unverändert bleiben.

    Pflegeversicherung: Beitragssteigerungen gegen Pflegenotstand

    Bei der Pflegeversicherung wird es 2019 eine Beitragssteigerung geben, vorgesehen sind 0,5 Prozent. Die höheren Beiträge sollen dazu dienen, dem Pflegenotstand entgegen zu wirken.


    Familie und Steuern

    Familienentlastungsgesetz bringt Erleichterung

    Zweistufige Maßnahmen sollen 2019 und 2020 Entlastung für Familien bringen. Hierzu gehören eine Kindergelderhöhung um 10 Euro pro Kind ab Juli 2019, höhere Grundfreibeträge und eine Erhöhung des Kinderfreibetrags bei der Einkommensteuer.


    Autofahrer

    Steuervorteile für E-Dienstwagen

    Die GroKo hat ein Steuerprivileg für Arbeitnehmer beschlossen, die privat ein E- oder Hybridauto nutzen. Bisher musste ein Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden, aber ab 2019 gilt hier der halbe Satz von 0,5  Prozent.

    Die neuen Typklassen: Für viele wird es teurer

    Ungefähr elf Mio. Fahrzeugbesitzer sind von den neuen Typklassen bei der Kfz-Versicherung betroffen. Mit einem höheren Beitrag zur Haftpflicht muss etwa jeder siebte Fahrer (5,7 Mio.) rechnen, 5,.4 Mio. Autobesitzer profitieren dagegen von der Neueinstufung.

    Unser Tipp: Falls Ihr Fahrzeug in einer schlechteren Typklasse landet, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Lassen Sie sich eine günstigere Versicherung vermitteln, dann kann die Steuererhöhung Ihnen gleich sein.


    Wohnen und Immobilien

    Der Energieausweis läuft ab!

    2019 verlieren auch die Energieausweise der »zweiten Welle« von 2009 ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

    Wer ist betroffen?

    Gebäude mit einem Baujahr nach 1966 benötigen seit 2009 einen Energieausweis. Käufer, Mieter oder Pächter einer solchen Immobilie haben Anspruch darauf, Informationen über den Energieverbrauch und den Energie-Zustand des Gebäudes zu bekommen.


    Nutzen Sie die Neuerungen zu Ihrem Besten

    Lassen Sie sich beraten

    Ganzheitlich und unabhängig – setzen Sie auf Betreuung nach Maß

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