Abgesagte Veranstaltungen: Was ist zu beachten?

    Sportevents wie Bundesligaspiele, aber auch Theatervorführungen, Musikveranstaltungen und Konzerte werden derzeit aufgrund der Ansteckungsgefahren bei größeren Veranstaltungen abgesagt.

    Was passiert mit bereits gebuchten Tickets? Bekommen Sie Ihr gezahltes Geld zurück oder nicht?

     


    Erstattung war gestern

    So lautete die Regelung vor Corona: Wenn eine Veranstaltung abgesagt wurde, musste der Veranstalter den Ticketpreis erstatten (BGB § 326 Abs. 1). Hierbei war es irrelevant, ob die Absage behördlich angeordnet war oder der Veranstalter selbst die Absage veranlasst hatte. Ein Ausschluss der Erstattung des Eintrittspreises per AGB war ungültig.

     

    Gutscheine statt Geld zurück

    Im Tourismusbereich und auf dem Gebiet der Freizeitangebote ist die Lage derzeit dramatisch. Um zu verhindern, dass zu den fehlenden Einnahmen nun auch noch eine Vielzahl an Rückzahlungen kommen und die Veranstalter in die Insolvenz treiben könnten, hat die Bundesregierung eine vorübergehende Einschränkung der Verbraucherrechte beschlossen: Kunden können nicht auf die Rückzahlung bestehen, sondern müssen Gutscheine akzeptieren.

    Dieses Gesetz wurde am 14. Mai verabschiedet und gilt rückwirkend für Veranstaltungstickets, die vor dem 8. März gebucht wurden. Hierzu gehören Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen ebenso wie Monats- und Jahreskarten für Museen, Schwimmbäder und Fitness-Studios.

     

    Ausnahme: Härtefall

    Wer allerdings derzeit seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten oder notwendige Kosten wie Miete und Strom nicht bezahlen kann, der darf auf eine Auszahlung des Ticketpreises bestehen. Diese Härtefallklausel gilt auch für Veranstaltungen, die im Rahmen einer Urlaubsreise geplant waren und nicht ohne hohe Kosten nachgeholt werden können.

     

    So sehen die Gutschein-Regelungen aus

    • Der Gutschein muss den vollen Eintrittspreis plus eventuelle Vorverkaufsgebühren umfassen
    • Es ist Ihnen überlassen, ob Sie den Gutschein für eine Nachholveranstaltung oder eine andere Veranstaltung desselben Anbieters verwenden möchten. Diese Wahl darf der Anbieter nicht einschränken.
    • Handelt es sich um ein Ticket, das den Besuch mehrerer Veranstaltungen ermöglicht, dann bemisst sich die Höhe des Gutscheins anhand der bisher ausgefallenen Veranstaltungen.
    • Die Gutscheine sind gültig bis Ende 2021. Wer seinen Gutschein bis dahin nicht eingelöst hat, soll sein Geld zurückerhalten.
    • Wenn Sie am Nachholtermin einer Veranstaltung keine Zeit haben, können Sie auf einen Gutschein bestehen.

    Unser Tipp: Ihr Ansprechpartner ist in der Regel der Veranstalter oder die Vorverkaufsstelle, bei der Sie die Karte erworben haben. Sie finden die Kontaktdaten in der Regel auf dem Ticket selbst.

     

    Veranstaltungen außerhalb: Gibt es das Geld fürs Hotel zurück?

    Die vollen Kosten für die Anreise zu einer Veranstaltung und die Unterkunft vor Ort erhalten Sie nicht ohne Weiteres zurück. Hier ist wegen der Absage durch die Behörden der Veranstalter nicht zuständig. Deshalb müssen Sie auf die Kulanz des jeweiligen Transportunternehmens und des Anbieters der Unterkunft hoffen.

    Hinweis: Die EU-Kommission hat die Vorschläge der Bundesregierung abgelehnt, eine Gutscheinlösung für innereuropäische Flug- und Pauschalreisen einzuführen. Flug- und Pauschalreisende können somit auf eine Erstattung der Reisekosten bestehen.

    Was müssen Sie in Corona-Zeiten beachten?

    Ihre Finanzen im Blick: Wir helfen Ihnen

    Sind Sie gegen Eventualitäten gut versichert?

    Unsere Experten informieren Sie umfassend

    Wir sind für Sie da