„Rail and fly“ - der Veranstalter haftet für Folgekosten

    10.09.2018 - Mit der Bahn zum Flughafen zu gelangen ist praktisch und spart die hohen Parkplatzkosten am Flughafen. Aber was, wenn der Zug Verspätung hat und der Flieger ist weg?


    Glück im Unglück hat, wer bei seinem Reiseveranstalter ein inklusives Zug-zum-Flug-Ticket der Bahn gebucht hat. Denn wenn der Reiseveranstalter hierfür nichts berechnet, haftet er für die Bahnfahrt und muss die Folgekosten tragen, wenn sich der Zug verspätet.

    Trotz eines Hinweises auf der Ticketrückseite und im Preisteil des Reisekataloges, dass der Urlauber für die rechtzeitige Ankunft am Flughafen selbst verantwortlich sei, entschied das Gericht zuungunsten des Reiseveranstalters. Dieser hatte mit dem Zusatzticket geworben und es war im Katalog nicht als Fremdleistung gekennzeichnet. Auch in der Buchungsbestätigung war das Ticket nicht gesondert ausgewiesen worden, der Voucher kam zusammen mit den anderen Reiseunterlagen und trug auch das Logo des Veranstalters.

    Somit musste der Urlauber davon ausgehen, das Rail-and-fly-Tickte sei eine eigene Leistung des Veranstalters - und damit war dieser auch haftbar.

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