Gesetzliche Krankenkassen 2022: AOKs erhöhen Beitrag

    15.02.2022 - Jede*r vierte gesetzlich Versicherte musste zum Jahreswechsel mit erhöhten Krankenkassenbeiträgen rechnen. 19 Krankenkassen haben ihre Beitragssätze erhöht, unter ihnen fast alle AOKs. Die mitgliederstarken Versicherungen haben in den meisten Bundesländern bis zu 0,5 Prozent erhöhte Beiträge ausgerufen. Nur in Niedersachsen und bei der AOK Plus bleibt der Beitragssatz gleich.
    Die Mehrheit der Krankenkassen hält den Zusatzbeitrag stabil; neun kleinere Betriebskrankenkassen haben ihn sogar gesenkt. 


     

    Was bringt ein Wechsel der Kasse in die Kasse?

    Natürlich können Sie Geld sparen, indem Sie zu einer günstigeren Kasse wechseln. Aber noch mehr schlagen die Zusatzleistungen zu Buche: Was Ihre Kasse da übernimmt, rechnet sich unter Umständen mehr als ein niedrigerer Zusatzbeitrag. Zum Beispiel: Übernimmt die Kasse die professionelle Zahnreinigung, schießt einen Betrag zur Osteopathie hinzu oder zahlt den Sport- oder Gesundheitskurs, der Sie interessiert? 
    Vergleichen Sie also unbedingt auch das Zusatzangebot der Kassen, die für Sie in Frage kommen. Sie sollten die Kasse wählen, die Ihnen ein gutes Gesamtpaket an freiwilligen Zusatzleistungen, Service und niedrigen Beiträgen bietet.


    Krankenkasse wechseln: Wie geht das?

    Die gesetzliche Krankenversicherung darf niemanden ablehnen. Das heißt: Auch im Alter oder wenn man krank ist, kann man die Kasse wechseln.

    Unser Tipp: Sollten Ihnen ganz bestimmte Leistungen wichtig sein, fragen Sie vorher bei Ihrer Wunschkasse danach und lassen Sie sich vor dem Wechsel schriftlich bestätigen, dass Ihre neue Kasse die Kosten dafür übernimmt.

    Seit dem letzten Jahr wird der Wechsel den Verbraucher*innen leicht gemacht: Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung Ihrer alten Kasse für Sie bei der Anmeldung und meldet den Wechsel dann auch Ihrem/Ihrer Arbeitgeber*in.
    Sie können auch ohne Beitragserhöhung nach 12 Monaten Ihre Mitgliedschaft jederzeit wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
    Hiernach sind Sie 12 Monate an die neue Kasse gebunden, ehe Sie erneut wechseln können. (Außer bei einer Beitragserhöhung, dann gilt wieder das Sonderkündigungsrecht.)

    Auf der Seite gesetzlichekrankenkassen.de finden Sie eine Liste aller Beitragsänderungen und Informationen zum Sonderkündigungsrecht, das dann gilt, wenn Ihre Kasse den Beitrag erhöht hat.


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