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EEG-Umlage pausiert: Was spart uns das?
Die Ökostrom-Umlage (EEG-Umlage), mit der seit dem Jahr 2000 der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert werden soll, wird im Rahmen der geplanten Entlastungspakete zum 1. Juli auf Null gesetzt. Diese Pause ist zunächst bis zum 31.12.2022 befristet.
Die in diesem Jahr stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten sollten durch die Entlastungspakete ein wenig abgefedert werden. Die EEG-Umlage schlug im Strompreis mit 3,72 Cent pro Kilowattstunde zu Buche. Die Preissenkung soll von den Stromanbietern direkt an ihre Kund:innen weitergegeben werden.
Das sollte zumindest für die Grundversorger vorbehaltlos zutreffen: allerdings können Energieversorger, die keine Grundversorger sind, sich darum drücken. Wenn der Versorger nachweisen kann, dass die EEG-Umlage keine Rolle in seiner Preiskalkulation spielt, muss er die Preissenkung auch nicht weitergeben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht aber davon aus, dass dies eher selten der Fall sein dürfte.
Außerdem dürfen die Stromversorger nicht gleichzeitig zum 1. Juli ihre Preise erhöhen; und falls diese Preiserhöhung ein wenig später passiert, muss sie begründet sein.
Wie viel können Sie durch die Preissenkung sparen?
Das hängt natürlich von Ihrem Stromverbrauch ab. Ein Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 3500 Kilowattstunden dürfte netto ca. 130 Euro pro Jahr sparen, dazu kommt aber noch die Mehrwertsteuer (19%). Damit kommen Sie in der Summe auf eine Einsparung von ca. 13 Euro im Monat. (Sofern die Strompreise nicht weiter anziehen und die Ersparnis wieder schlucken.)
Monatlichen Abschlag anpassen
Die Abschlagszahlung wird in der Regel jährlich angepasst, und die Stromversorger sind nicht verpflichtet, den monatlichen Abschlag wegen des Wegfalls der EEG-Umlage zu ändern. Damit bleibt Ihr monatlicher Abschlag wahrscheinlich unverändert, und Sie erhalten am Ende des Jahres eine Rückerstattung.
Stromkund:innen können aber in begründeten Fällen den Abschlag vorzeitig anpassen lassen. Hierfür müssen Sie Ihrem Versorger glaubwürdig mitteilen, dass Ihre Kosten niedriger sind als der derzeit gezahlte Abschlag. Das kann telefonisch oder schriftlich passieren. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die Versorger einer solchen Bitte auch nachkommen werden.
Wie stellen Sie fest, ob die Preisanpassung weitergeben wird?
Ihr Anbieter muss Sie nicht darüber informieren. Sie können aber telefonisch nachfragen oder sich auf der Webseite des Anbieters informieren. Und spätestens auf Ihrer Stromrechnung sollte die korrekte Anpassung nachvollzogen werden können.
Ihr Stromanbieter gibt die Preisanpassung nicht weiter - was jetzt?
Sollte das der Fall sein, können Sie Ihren Energieversorger dazu auffordern. Sollte das ergebnislos bleiben, wenden Sie sich am besten an die Schlichtungsstelle Energie. https://www.schlichtungsstelle-energie.de
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